Wann wünscht man Frohe Weihnachten?

Alle Jahre wieder wünschen wir uns frohe Weihnachten, wenn das Fest der Liebe ansteht und der vorweihnachtliche Stress inklusive zahlreicher privater und beruflich bedingter Weihnachtsfeiern vorüber ist. Und dann sind da ja noch die vier Adventssonntage, an denen man gerne Freunde und Familie zum Kaffee einlädt.

Wenn sich dann Heiligabend oder an einem der beiden Weihnachtsfeiertage wieder Besuch ankündigt, geht die Vorbereitungsarbeit noch einmal so richtig los. Inmitten all dem Trubel wünschen sich die Menschen Frohe Weihnachten. Aber ist dieser Weihnachtsgruß tatsächlich in jeder Situation angebracht?

Die meisten Menschen wenden diesen Weihnachtsgruß intuitiv richtig an, in den Knigge schaut kaum jemand. Trotzdem ist es sinnvoll, diesen Brauch einmal näher zu betrachten. Nichts falsch machen Sie, wenn Sie Familie, Freunden, Arbeitskollegen und Nachbarn in der Zeit vom 24. Bis zum 26. Dezember Frohe Weihnachten wünschen.

Ab dem 1. Advent ist dieser Weihnachtsgruß durchaus angebracht, allerdings nur dann, wenn Sie wissen, dass Sie den Adressaten bis einschließlich Weihnachten nicht mehr sehen. Die meisten Menschen wünschen ihrem Gegenüber in diesem Fall allerdings eher ein frohes Fest anstatt Frohe Weihnachten, da dieser Gruß vorzugsweise an den Weihnachtfeiertagen selbst ausgesprochen wird.

Eine geeignete Formulierung lautet etwa so: „Wir werden uns bis Weihnachten vermutlich nicht mehr sehen. Ich wünschte Ihnen jetzt schon ein frohes Fest“. Wer allerdings unbedingt die Formulierung Frohe Weihnachten verwenden möchte, macht jedoch auch nichts verkehrt.

Gehört das Gegenüber einer anderen Kultur oder Glaubensrichtung an, könnte der Gruß ungefähr so lauten: „Ich weiß nicht, ob und wie Sie Weihnachten feiern, aber ich wünsche Ihnen auf jeden Fall frohe Feiertage“. Mit dieser neutralen Formulierung macht man nichts verkehrt, da Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage in Deutschland gesetzliche Feiertage sind und alle Menschen, ganz gleich, welcher Kultur oder Religion sie angehören, freihaben.

Ab dem 27. Dezember sollte man den Weihnachtsgruß nicht mehr anwenden, da Weihnachten vorbei ist. Wer dennoch auf die Weihnachtfeiertage zu sprechen kommen möchte, sollte das in etwa so formulieren: „Ich hoffe, Sie hatten ein schönes Weihnachtsfest/schöne Feiertage“.

Jetzt wird es bereits Zeit für die Silvester- und Neujahrsgrüße. Wer sein Gegenüber an Silvester und Neujahr nicht sieht, sollte es halten wie mit dem Weihnachtsgruß: „Wir sehen uns ja erst Anfang Januar wieder, daher wünschte ich Ihnen bereits jetzt einen guten Rutsch ins neue Jahr“. Alternativ ist auch die Formulierung „ein frohes neues Jahr“.

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